Wer ist zur Mitteilung verpflichtet?
- an der Konzeption und/oder Umsetzung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung beratend mitwirkt
- die Gestaltung vermarktet
- die Gestaltung für Dritte konzipiert oder organisiert
- die Gestaltung zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
- Vertreter der Finanz- und Versicherungsbranche